Die Landesanwaltschaft Bayern ist die „Anwaltskanzlei“ des Freistaates Bayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht. Außerdem ist sie die Disziplinarbehörde für Beamte des Freistaates. An der Nahtstelle von Verwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung berät die Landesanwaltschaft Behörden.